Home / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen
Verbraucherkunden (B2C)
   
§ 1 Geltungsbereich  der Bedingungen

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin gegenüber Verbrauchern, nachfolgend “Käufer” genannt. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder des diversen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
Eine in diesen Bedingungen vereinbarte Schriftform wird auch durch Fax, E-Mail oder Telegramm gewahrt, sowie bei Vertragsschluss durch Briefwechsel.
Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder mündliche Abmachungen sind für die Verkäuferin nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt warden.
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
 
  1. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich.          Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der Verkäuferin In Schriftform. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  3. Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  4. Stellt die Verkäuferin dem Käufer Muster zur Verfügung, so bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.
  5. Werden der Verkäuferin nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen             (insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen), ist die Verkäuferin berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherung zu verlangen Sofern diese nicht beigebracht werden können, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind sofort zur Zahlung fällig.
 
§ 3 Preise
  1. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich - sofern nicht ausdrücklich anders fakturiert, in EURO, ab Werk ausschließlich Versandkosten. Tritt nach Vertragsabschluß  eine wesentliche Veränderung der Kosten bei der Verkäuferin ein, z.B. durch eine Preisänderung der Vorlieferanten, ist die Verkäuferin berechtigt, bei Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden sollen, eine angemessene Anpassung der Preise vorzunehmen. Der Käufer ist zum  Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten gemäß Preisindex des statistischen Bundesamtes zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, nur berechtigt, wenn die Gegen-ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind bzw. im synallagmatischen Verhältnis zur Kaufpreisforderung der Verkäuferin stehen.
Rechnungsabzüge, wie Abzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial sind nicht statthaft.
 
 § 4 Eigentumsvorbehalt
 
  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung Eigentum der Verkäuferin.
  2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin
hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
 
§ 5 Zahlung

Die Verkäuferin ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist         
die Verkäuferin berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf  die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Im
Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
 
§ 6 Lieferfristen

Schadensmeldungen wegen    Transportschäden sind sofort bei Eingang der Ware zu erstatten und unverzüglich in Textform nach Art und Umfang zu bestätigen.
Teillieferungen sind zulässig. Nicht lieferbare Artikel werden nachgeliefert, sobald sie für die Verkäuferin verfügbar sind.
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der vom Käufer bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten voraus.
Kann die Verkäuferin absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird sie den Käufer unverzüglich in Textform davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die die Verkäuferin trotz nach den Umständen zumutbaren Anstrengungen nicht abwenden konnten, gleich ob in ihrem Betrieb oder beim Lieferanten eingetreten, wie Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Einstellung der Produktion beim Vorlieferanten, nicht richtige und rechtzeitige Belieferung, Ausfall von Arbeitskräften, die Erfüllung ihrer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise.
Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Verkäuferin die Nichteinhaltung eines fest zugesagten Liefertermins zu vertreten hat und der Käufer ihr erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
 
§ 7 Mängelhaftung

Der Käufer hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Die Mängelrügen haben in Textform zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige
Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichtet die Verkäuferin nicht auf den Einwand, dass die Mängelanzeige nicht rechtzeitig und nicht richtig gewesen wäre.
 
Der Umfang der Mängelhaftung der Verkäuferin richtet sichgrundsätzlich  nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit den nachstehenden Modifizierungen.
 
Die beigefügten Sicherheitshinweise für unsere Produkte sind unbedingt einzuhalten. Es handelt sich bei den Hieb- und Stoßwaffen oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm sowie bei Einhandmessern um Waffen im Sinne des deutschen Waffenrechts, das bei der Führung der Waffen zu beachten ist. Bei Lieferung ins Ausland gilt die dortige Gesetzgebung. Unsere Artikel sind ausdrücklich nicht für Kämpfe oder Schaukämpfe bestimmt.
 
Die Verjährungsfrist für Mängelhaftung beträgt bei neuer Ware 2 Jahre ab Übergabe der Ware und bei gebrauchter Ware 1 Jahr ab Übergabe
 
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, hat die Verkäuferin ebenso wenig einzustehen wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung der Verkäuferin vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.
 
Der Verkäuferin ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an die Verkäuferin zurückzusenden. Wenn der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne Zustimmung der Verkäuferin Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Mängelansprüche.
Mängelhaftungsansprüche gegen die Verkäuferin stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
   Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Mängelhaftung für die Produkte und schlies- sen  sonstige Mängelhaftungsansprüche jeglicher Art aus.
 
§ 8 Sonstige Ansprüche/Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Käufers gegen die Verkäuferin ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Die Verkäuferin haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, sondern sich als Mangelfolgeschäden darstellen. Vor allem haftet die Verkäuferin nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Verkäuferin sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Verkäuferin – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
 
Unberührt bleibt die Haftung der Verkäuferin nach dem Produkthaftungsgesetz und bei ihr zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Käufers.
 
 
§ 9 Datenschutz
 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Käufers erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes BDSGund des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG). Personenbezogene Daten in diesem Sinne sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, „betroffene Person“ beziehen.
 
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für die Erfüllung eines Vertrages der Verkäuferin mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
 
Die betroffene Person hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
 
Die betroffene Person kann ihr Verlangen per E-Mail, Post oder Fax an folgende Adresse senden:
 
WKC Stahl- und Metallwarenfabrik  
Hans Kolping GmbH & CO KG
Herr André Willms
 Wittkullerstrasse 140-144
   D-42719 Solingen
Tel: + 49 0212 2338090
Fax: + 49 0212 316183
Email: hello@wkc-solingen.de

Soweit die Verarbeitung auf Einwilligung beruht, kann diese jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt.
Die Verkäuferin gibt personenbezogene Daten der betroffenen Person nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung an Dritte weiter.
 
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe durch die Verkäuferin an deren Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die übermittelten  Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
Die betroffene Person hat das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel ist dies die Aufsichtsbehörde des üblichen Aufenthaltes Ortes, oder des Arbeitsplatzes der betroffenen Person oder des Sitzes der Verkäuferin.

§ 10 Widerrufsrecht

Dem Käufer steht bei außerhalb der Geschäftsräume der Verkäuferin geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind. Dabei handelt es sich insbesondere um gravierte/ personalisierte Artikel sowie Sonderanfertigungen.
Die näheren Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der beigefügten Widerrufsbelehrung, die auch die Folgen des Widerrufs regelt. Die Widerrufsbelehrung wird insoweit Vertragsbestandteil.
§ 11 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
 
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer gilt deutsches Recht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Vertragssprache ist Deutsch. Jegliche Übersetzungen in eine andere Sprache als Deutsch dienen nur der Verständlichkeit und sind nicht rechtsgültig.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bedingung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen  Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Unternehmerkunden (B2B)
 
 
§ 1 Geltungsbereich  der Bedingungen

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin gegenüber Unternehmemern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend “Käufer” genannt. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder des diversen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Einkaufs – oder Geschäftsbedingungen wird bereits jetzt widersprochen. Einkaufsbedingungen des Käufers, die die Verkäuferin nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich.
Eine in diesen Bedingungen vereinbarte Schriftform wird auch durch Fax, E-Mail oder Telegramm gewahrt, sowie bei Vertragsschluss durch Briefwechsel.
Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen von diesen Verkaufs und Lieferbedingungen oder mündliche Abmachungen sind für die Verkäuferin nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
 
  1. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der Verkäuferin In Schriftform. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  1. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  1. Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  2. Stellt die Verkäuferin dem Käufer Muster zur Verfügung, so bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.
  3. Werden der Verkäuferin nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen             (insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen), ist die Verkäuferin berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherung zu verlangen Sofern diese nicht beigebracht werden können, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind sofort zur Zahlung fällig.
 
§ 3 Preise
 
  1. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich - sofern nicht ausdrücklich anders fakturiert, in EURO zuzüglich Umsatzsteuer, ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht. Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Veränderung der Kosten bei der Verkäuferin ein, z.B. durch eine Preisänderung der Vorlieferanten, ist die Verkäuferin berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise vorzunehmen. Erhöht sich hierdurch der Preis um mehr als 10 %, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
Die Verkäuferin gewährt bei Inlandsaufträgen ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein. Bei Auslandsaufträgen gelten individuelle Vereinbarungen.
Zahlungen im sogenannten Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung. Gutschriften bei Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem die Verkäuferin über den Gegenwert verfügen kann.
  1. Die Forderungen der Verkäuferin werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen. In letzterem Falle ist die Verkäuferin berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, nur berechtigt, wenn die Gegen-ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind bzw. im synallagmatischen Verhältnis zur Kaufpreisforderung der Verkäuferin stehen.
Rechnungsabzüge, wie Abzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial sind nicht statthaft.
 
 § 4 Eigentumsvorbehalt
 
  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die der Verkäuferin aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, warden der Verkäuferin die folgenden Sicherungen gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
  1. Die Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Verkäuferin als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)-Eigentum der Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)-Eigentum des Käufers
an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Verkäuferin übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)-Eigentum der Verkäuferin unentgeltlich. Ware, an der der Verkäuferin (Mit-)- Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
 
  1. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in  vollem Umfange an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin ermächtigt ihn widerruflich, die an die Verkäuferin  abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  1. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin
hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. in der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
 
§ 5 Zahlung
 
  1. Die Verkäuferin ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist         
die Verkäuferin berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf  die Hauptforderung anzurechnen.
  1. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Im
Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
 
§ 6 Lieferfristen/Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Versicherung erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers und ansonsten nicht. Mangels besonderer Vereinbarung oder bei Vereinbarung freier Anlieferung wählt die Verkäuferin das Transportmittel und den Transportweg. Die Gefahr geht mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn die Verkäuferin freie Anlieferung vereinbart oder den Transport selbst übernommen hat.
  Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Schadensmeldungen wegen    Transportschäden sind sofort bei Eingang der Ware zu erstatten und unverzüglich in Textform nach Art und Umfang zu bestätigen.
Teillieferungen sind zulässig. Nicht lieferbare Artikel werden nachgeliefert, sobald sie für die Verkäuferin verfügbar sind.
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der vom Käufer bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten voraus.
Kann die Verkäuferin absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird sie den Käufer unverzüglich in Textform davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
Verhindern höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die die Verkäuferin  trotz nach den Umständen zumutbaren Anstrengungen nicht abwenden konnte, gleich ob in ihrem Betrieb oder beim Lieferanten eingetreten, wie Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Einstellung der Produktion beim Vorlieferanten, nicht richtige und rechtzeitige Belieferung, Ausfall von Arbeitskräften, die Erfüllung ihrer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise.
Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Verkäuferin  die Nichteinhaltung eines fest zugesagten Liefertermins zu vertreten hat und er ihr erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Im Übrigen gewährt auch eine erhebliche Überschreitung eines vorgesehenen Lieferfrist dem Käufer kein Rücktrittsrecht
 
§ 7 Mängelhaftung
Ist der Käufer Kaufmann, gelten für ihn die unverzüglichen Untersuchung – und Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB. Die übrigen Käufer haben offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Die Mängelrügen haben in Textform zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Käufer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit und Form Einhaltung der Mängelrüge.
Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichtet die Verkäuferin nicht auf den Einwand, dass die Mängelanzeige nicht rechtzeitig und nicht richtig gewesen wäre.
 
Der Umfang der Mängelhaftung der Verkäuferin richtet sichgrundsätzlich  nach den gesetzlichen Bestimmungen,mit den nachstehenden Modifizierungen.
Die beigefügten Sicherheitshinweise für unsere Produkte sind unbedingt einzuhalten. Es handelt sich es handelt sich bei den Hieb- und Stoßwaffen oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm sowie Einhandmessern um Waffen im Sinne des deutschen Waffenrechts, das bei Führung der Waffen zu beachten ist. Bei Lieferung ins Ausland gilt die dortige Gesetzgebung. Unsere Artikel sind ausdrücklich nicht für Kämpfe oder Schaukämpfe bestimmt.
 
Die Verjährungsfrist für Mängelhaftung beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware, es sei denn, der Käufer erwirbt die Sachen zum Zwecke des Weiterverkaufs (Wiederverkäufer). Im letzteren Fall gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.
 
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, hat die Verkäuferin ebenso wenig einzustehen wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung der Verkäuferin vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware unerheblich mindern.
 
Der Verkäuferin ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Bei Mengenlieferungen ist der Verkäuferin kurzfristig Gelegenheit zu geben, die fehlerhafte Ware auszusortieren. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an die Verkäuferin zurückzusenden; die Verkäuferin übernimmt die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommen oder ohne Zustimmung der Verkäuferin Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Mängelansprüche.
Für Mängel der Ware leistet die Verkäuferin zunächst nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung.
 
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder kommt die Verkäuferin dieser Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Käufer der Verkäuferin schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb derer diese Ihrer Verpflichtung nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
 
Mängelhaftungsansprüche gegen die Verkäuferin stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen die Verkäuferin bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Mängelhaftung für die Produkte und schließen sonstige Mängelhaftungsansprüche jeglicher Art aus.
 
§ 8 Sonstige Ansprüche/Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Käufers gegen die Verkäuferin ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Die Verkäuferin haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, sondern sich als Mangelfolgeschäden darstellen. Vor allem haftet die Verkäuferin nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Verkäuferin – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
 
Unberührt bleibt die Haftung der Verkäuferin nach dem Produkthaftungsgesetz und bei ihr zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Käufers.
 
 
§ 9 Datenschutz
 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG). Personenbezogene Daten in diesem Sinne sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, „betroffene Person“ beziehen.
 
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für die Erfüllung eines Vertrages, in den die betroffene Person in irgendeiner Form einbezogen ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. Ist die betroffene Person nicht selbst Vertragspartner, gilt die Übermittlung personenbezogener Daten eines Betroffenen im vorgenannten Rahmen als Einwilligung zur Verarbeitung der übermittelten Daten (z.B. Benennung von Ansprechpartnern für die Vertragsbeziehung bei dem Käufer mit Kommunikationsdaten).
 
Die betroffene Person hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
 
Die betroffene Person kann ihr Verlangen per E-Mail, Post oder Fax an folgende Adresse senden:
 
WKC Stahl- und Metallwarenfabrik  
Hans Kolping GmbH & CO KG
Herr André Willms
 Wittkullerstrasse 140-144
   D-42719 Solingen
Tel: + 49 0212 2338090
Fax: + 49 0212 316183
Email: hello@wkc-solingen.de

Soweit die Verarbeitung auf Einwilligung beruht, kann diese jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt.
Die Verkäuferin gibt personenbezogene Daten der betroffenen Person nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung an Dritte weiter.
 
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe durch die Verkäuferin an deren Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die übermittelten  Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
Die betroffene Person hat das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel ist dies die Aufsichtsbehörde des üblichen Aufenthaltes Ortes, oder des Arbeitsplatzes der betroffenen Person oder des Sitzes der Verkäuferin.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
 
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer gilt deutsches Recht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Vertragssprache ist Deutsch. Jegliche Übersetzungen in eine andere Sprache als Deutsch dienen nur der Verständlichkeit und sind nicht rechtsgültig. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
  2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Solingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Solingen.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bedingung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen  Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.